Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1– Vertragspartner, Einbeziehung der AGB

  • (1) Vertragspartner des Auftraggebers (Kunden) ist die sinnwerkstatt Medienagentur GmbH, Glogauerstr. 21, 10999 Berlin, Deutschland, Telefon: +49 (0)30 5770 44770, E-Mail: kontakt@sinnwerkstatt.com (im fol­genden: „sinnwerkstatt“).
  • (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil jeder Vereinbarung zwi­schen der sinnwerkstatt und ihren Kunden. Die Kunden der sinnwerkstatt sind Unternehmer*innen. Allgemeine Geschäftsbedin­gungen von Kunden finden keine Anwen­dung. Die sinnwerkstatt widerspricht de­ren Einbeziehung ausdrück­lich, so­weit die Ein­beziehung nicht indi­viduell in Textform vereinbart wird.

Allgemeine Bestimmungen

§ 2 – Angebote, Vertragsschluss, Fristen

  • (1) Informationen auf der Webseite der sinnwerkstatt, in E-Mails, in Flyern, Bro­schüren oder sonstigen Wer­bemitteln, die nicht an einen bestimmten Empfän­ger gerichtet sind, stellen keine Angebote dar, sondern sind lediglich Aufforderun­gen zur Abgabe eines Angebots seitens des Kunden. Die bewor­benen Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit und der Selbstbe­lieferung von der sinnwerkstatt durch Dritte.
  • (2) Die Parteien vereinbaren, dass jegliche Vertragsschlüsse und Nachtragsvereinbarungen zu ih­rer Wirksamkeit der Textform bedürfen. Dies gilt auch für Terminzusagen, Fristsetzungen, Mängelrügen und Kündigungserklärungen. Die verbindliche Wirkung eines Kaufmännischen Bestätigungsschreibens (§ 346 HGB), das auf eine mündliche Vereinbarung folgt, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  • (3) An individuelle Angebote, die die sinnwerkstatt an den Kunden richtet, ist die sinnwerkstatt zwei Wochen ab Erstellungsdatum des Ange­bots gebunden, wenn das Angebot keine abweichende Bindungsfrist nennt.
  • (4) Termine und Fristen zur Ausführung von Aufträgen sind unverbindlich, wenn sie nicht aus­drücklich als verbindliche Fristen durch die sinnwerkstatt zugesichert werden.

§ 3 – Leistungsempfänger / Kunde

  • (1) Die sinnwerkstatt stellt ihre Leistungen ausschließ­lich dem Kunden zur Verfügung; der Kunde wird diese Leistungen seinerseits keinem Dritten über­lassen, auch nicht in Teilen oder auf Zeit, es sei denn, dass dies mit der sinnwerkstatt vereinbart wur­de.
  • (2) Der Kunde ist verpflichtet, der sinnwerkstatt jede Änderung vertragsrelevanter Daten unverzüglich mitzuteilen, insbesondere eine Änderung der An­schrift, der Firmierung, der Vertretungsverhältnis­se, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Nimmt der Kunde zur Bezahlung von Rechnun­gen am Lastschrifteinzug teil, gilt dies auch für die Bankverbindung.
  • (3) Sind mehrere Personen Vertragspartner auf Kundenseite, so sind sie gegenüber der sinnwerkstatt Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner jegli­cher Ansprüche. Für die Abgabe und den Emp­fang von Willenserklärungen und anderen Mittei­lungen gilt gegenüber der sinnwerkstatt jede der Per­sonen als durch die übrigen Personen bevoll­mächtigt.

§ 4 – Mitwirkung und Vorlagen des Kunden, Rechte Dritter

  • (1) Stellt der Kunde eigene Entwürfe oder sonstige Unterlagen für den Auftrag zur Verfügung oder beteiligt er sich durch eigene Mitarbeit, begründen diese Umstände kein Urheber- oder Miturheberrecht an dem Arbeitsergebnis der sinnwerkstatt und mindern auch nicht die Vergütungsansprüche.
  • (2) Soweit die sinnwerkstatt Vorlagen des Kunden verwenden soll, müssen diese in digitaler Form zur Verfügung stehen, soweit die Vorlagen ihrer Natur nach in digitaler Form bestehen können. Werden Vorlagen in anderer Form geliefert, kann die sinnwerkstatt für die Digitalisierung eine zusätzliche Vergütung nach der geltenden Preisliste beanspruchen.
  • (3) Für den Verlust, die Verschlechterung oder die Beschädigung von Sachen, die der Kunde als Vorlagen liefert, haftet die sinnwerkstatt nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die sinnwerkstatt kann jederzeit die Rücknahme von Sachen in angemessener Frist verlangen, sobald diese von der sinnwerkstatt für den Auftrag nicht mehr benötigt werden.
  • (4) Wünscht der Kunde die Verwendung bestimmter Farben, so sind Farbangaben nur dann verbindlich, wenn diese – für Drucksachen – als CMYK-Daten, Euroskala- oder HKS-Farbnummer oder – für Bildschirmfarben – als RGB- oder HSV-Daten angegeben werden.
  • (5) Es obliegt dem Kunden, seine Vorlagen frei von Fehlern, insbesondere von Schreib- und Bildfehlern, zu liefern; die sinnwerkstatt schuldet keine Überprüfung in dieser Hinsicht.
  • (6) Stellt der Kunde Entwürfe, Logos, Schrifttypen, Texte, audiovisuelle oder sonstige Daten bei, so obliegt ihm die vorherige Prüfung seiner Nutzungsrechte. Der Kunde garantiert, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen. Er stellt die sinnwerkstatt von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der sinnwerkstatt geltend machen könnten; der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer zweckmäßigen Sachverhaltsermittlung, einer vorgerichtlichen wie gerichtlichen Rechtsprüfung und -verteidigung.
  • (7) Die sinnwerkstatt kann teilweise oder vollständig von einem Auftrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn Rechtsverletzungen bekannt werden oder ein Dritter solche geltend macht und der Kunde in diesen Fällen die Verletzungen nicht innerhalb angemessener Frist ausräumt.
  • (8) Ist die sinnwerkstatt auf Unterlagen oder Daten des Kunden angewiesen und erhält die sinnwerkstatt diese nicht zu einem als verbindlich vereinbarten Termin, kann die sinnwerkstatt dem Kunden die entstehende Verzögerung als Arbeitszeit gemäß Preisliste berechnen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die sinnwerkstatt während der Wartezeit eine gleichwertige Vergütung durch Bearbeitung eines anderen Auftrags erzielen konnte oder sich die Fertigstellung des Gesamtwerkes trotz der Wartezeit insgesamt nicht verzögert hat. Entsprechendes gilt, wenn die sinnwerkstatt auf Unterlagen oder Daten Dritter angewiesen ist, die für den Kunden tätig sind.

§ 5 – Urheber- und Nutzungsrechte, Rechte- und Eigentumsvorbehalt, Belegstücke

  • (1) Der Kunde verpflichtet sich mit Auftragserteilung, jede Nutzung eines Arbeitsergebnisses der sinnwerkstatt zu unterlassen, soweit er das Arbeitsergebnis nicht abgenommen und vergütet hat; dies gilt ins­besondere auch, soweit es sich bei dem Arbeitsergebnis nicht um ein Werk im urheberrechtlichen Sinne handelt und/oder auch kein verwandtes Schutzrecht Anwendung fin­det. Arbeitsergebnis in diesem Sinne ist auch jeder Entwurf und jedes Teil- oder Zwischener­gebnis.
  • (2) Die sinnwerkstatt räumt dem Kunden die zur vorausgesetzten Verwendung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und der öffentlichen Zugänglichmachung. Die Nutzungsrechte werden dem Kunden räumlich und zeitlich unbeschränkt eingeräumt, soweit nicht anders vereinbart. Die Rechte werden dem Kunden in ausschließlicher Weise eingeräumt mit der Einschränkung, dass sich die sinnwerkstatt das Recht vorbehält, das Werk oder Teile hiervon für seine Eigenwerbung in gedruckter oder in elektronischer Form (Internet, digitale Datenträger) als Referenz zu verwenden.
  • (3) Die sinnwerkstatt räumt dem Kunden Nutzungsrechte an dem Werk allein in der gelieferten Endfassung ein; Rechte an verworfenen oder überholten Entwürfen, an sonstigen Zwischenergebnissen oder an Hilfsmitteln werden nicht eingeräumt.
  • (4) Die Rechteeinräumung erfolgt nur für die vereinbarte Nutzungsart für den vereinbarten Verwendungszweck im vereinbarten Umfang. Jede weitergehende Nutzung erfordert eine vorherige Vereinbarung mit der sinnwerkstatt, insbesondere über eine entsprechende Vergütung.
  • (5) Jegliche Einräumung von Nutzungs- und Eigentumsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung und vollständiger Begleichung etwaiger Auslagen.
  • (6) Die sinnwerkstatt behält sich das Recht der Anbringung einer Urheberbezeichnung vor; für Logos und Corporate Designs wird die Urheberbezeichnung in unsichtbarer Form angebracht.
  • (7) Umgestaltungen des Werks durch den Kunden erfordern die Einwilligung durch die sinnwerkstatt.
  • (8) Für die Erfüllung des Designauftrages kann es erforderlich sein, dass die sinnwerkstatt Werke Dritter einbindet, – insbesondere Schrifttypen, Fotografien oder Illustrationen – die Lizenzbedingungen Dritter unterliegen. Soweit der Kunde in die Einbindung solcher Werke einwilligt, ist die sinnwerkstatt bevollmächtigt, nicht aber verpflichtet, entsprechende Lizenzen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erwerben; der Kunde kann diese alternativ selbst erwerben. Soweit die sinnwerkstatt Lizenzentgelte an den Dritten für den Kunden entrichtet, kann die sinnwerkstatt gegenüber dem Kunden die Erstattung dieser Auslagen beanspruchen.
  • (9) Von allen in körperlicher Form vervielfältigten Arbeiten stellt der Kunde der sinnwerkstatt auf Anfrage fünf mangelfreie, ungefaltete Belegstücke unentgeltlich zur Verfügung. Bei wertvollen Stücken ist eine angemessene geringere Anzahl zu überlassen. Die sinnwerkstatt darf die Belegstücke für ihre Eigenwerbung verwenden, soweit nicht wichtige Gründe des Kunden entgegenstehen.
  • (10) Der Kunde verpflichtet sich, jede Verwertung des Werks oder seiner Teile zu unterlassen, für die ihm kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Jede Verletzung der Unterlassungspflicht zieht eine vom Kunden an die sinnwerkstatt zu entrichtende Vertragsstrafe nach sich, es sei denn, dass der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 2,5-fache der für die verwertete Leistung vereinbarten Vergütung. Soweit die Höhe der Vergütung nicht vereinbart ist, ist eine Vergütung auf Grundlage der Empfehlungen des Berufsverbandes deutscher Kommunikationsdesigner e.V. zu bemessen.

§ 6 – Entgelte, Rechnungsstellung, Zah­lungsverzug

  • (1) Soweit die Parteien im Rahmen von Einzelaufträgen nicht ein jeweiliges Pauschalhonorar vereinbart haben, gilt als Vergütung ein Honorar von 100 € je Stunde / 800 € pro Tag als vereinbart. Leistungen der sinnwerkstatt, für die weder in diesem Vertrag noch in einer anderen individuellen Vereinbarung in Textform eine abweichende Regelung getroffen worden ist, sind nach zeitlichem Aufwand zu vergüten.
  • (2) Im Übrigen gelten für Entgelte die bei Vertragsschluss gülti­ge Preisliste, soweit nicht indi­viduelle Ver­einbarungen getroffen wer­den.
  • (3) Alle Entgelte verstehen sich netto zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben.
  • (4) Die sinnwerkstatt kann während der Erfüllung von Aufträgen Abschlagsrechnungen stellen, die dem jeweiligen Arbeitsfortschritt für die vom Kunden beauftragte Leistung entsprechen. Folgeleistungen kann die sinnwerkstatt – unbeschadet sonstiger Ansprüche – vom Ausgleich vorangegangener Rechnungen abhängig machen. Schlusszahlungen sind bei Leistungen, die einer Abnahme durch den Kunden bedürfen, mit Abnahme bzw. Lieferung fällig. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Werkes widerspricht; die sinnwerkstatt wird den Kunden auf diese Rechtsfolge mit Übersendung hinweisen. Der Kunde erklärt die Abnahme auch vor Ablauf der Frist konkludent, wenn er das Werk vorbehaltlos in Benutzung nimmt.
  • (5) Auslagen sind vom Kunden neben der Vergütung gesondert zu erstatten, insbesondere Kosten für vereinbarte Reisen und für Kurierdienste, die im Auftrag des Kunden tätig werden.
  • (6) Ist der Kunde Unternehmer und beauftragt er die sinnwerkstatt nicht nur gelegentlich, hat die Künstlersozialversicherung gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz Anspruch auf eine Abgabe, die vom Kunden direkt an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Nähere Informationen sind unter www.kuenstlersozialkasse.de erhältlich.
  • (7) Die Zahlungs­frist für Rechnungen der sinnwerkstatt beträgt zwei Wo­chen ab Rechnungszugang. Die sinnwerkstatt kann Rechnun­gen auch in elek­tro­ni­scher Form per E-Mail ver­senden.
  • (8) Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto der sinnwerkstatt zu leisten. Überweisungen aus dem Ausland müssen in Euro erfolgen und für den Empfänger spesenfrei sein. Schecks, Wechsel oder ausländische Währungen werden nicht akzeptiert.
  • (9) Es obliegt dem Kunden, etwaige Einwendungen gegen eine Rechnung ab deren Zugang bin­nen acht Wochen in Textform geltend zu ma­chen; nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rechnungsinh­alt als rich­tig, wobei dem Kunden der Nach­weis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge bei Übersen­dung der Rechnung gesondert hingewiesen.
  • (10) Befindet sich der Kunde mit der Begleichung ei­ner Rechnung in Verzug, kann die sinnwerkstatt für eine Mah­nung eine pauschale Bearbeitungsentsc­hädigung in Höhe von 5,- € berechnen, wenn nicht der Kunde nachweist, dass keine oder nur geringere Kosten entstanden sind; weiter­gehende Verzugs­folgen blei­ben unbe­rührt.
  • (11) Haben die Parteien Zahlung mittels Last­schriftverfahren vereinbart, obliegt es dem Kun­den, recht­zeitig für die Einzu­gsmöglichkeit zu sor­gen. Kosten, die der sinnwerkstatt durch eine vom Kunden zu vertretende Nichteinlösung entstehen, kann die sinnwerkstatt dem Kunden weiterberechnen.
  • (12) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechn­en; die Geltendmachung von Ansprüchen durch Widerklage bleibt unberührt.

§ 7 – Vertragslaufzeit, Kündigung

  • (1) Soweit zwischen den Parteien Dauerschuldverhältnisse für Leistungen ge­schlossen werden, beträgt die Vertragsdauer, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, anfänglich 12 Monate. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, so­lange es von keiner Partei gekündigt wird.
  • (2) Jede Partei kann ein Dauerschuldverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende seiner jeweili­gen Laufzeit ordentlich kündigen. Das Recht jeder Partei zur fristlosen Kündigung aus wich­tigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch der Auftrag­nehmer liegt insbesondere dann vor, wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenz­verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
  • (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unber­ührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Zahlungs­verzug des Kunden mit einem Brutto­rechnungsbetrag von 300 € oder mehr so­wie – bei geringeren Beträgen – über einen Zeit­raum von zwei Mona­ten oder mehr. Ein wichtiger Grund kann für die sinnwerkstatt auch darin liegen, dass der Kunde ge­gen seine Obliegenheiten oder diese Bedingungen ver­stößt.

§ 8 – Leistungsstörungen, Haftung

  • (1) Leistungsausfälle oder sonstige technische Feh­ler und unerwartetes Verhalten von Software wird der Kunde der sinnwerkstatt unverzüglich mittei­len, um eine umgehende Fehlerbehebung zu ermög­lichen. Den Kunden trifft insofern eine Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht.
  • (2) Die Haftung der sinnwerkstatt für Vermögens­schäden ist beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahr­lässigkeit. Im Fall leichter Fahrlässig­keit haftet die sinnwerkstatt für Vermögensschäden nur bei Verlet­zung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsge­mäße Durchführung des Vertra­ges überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein­haltung der Kunde re­gelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die sinnwerkstatt haftet hierbei nur für vorhersehbare Folgen, mit deren Entste­hung typischerweise gerechnet wer­den kann.
  • (3) Die Haftung der sinnwerkstatt für Vermögens­schäden infolge einer Beschädigung oder eines Verlustes von Daten, die auf einem von der sinnwerkstatt betreuten Server ab­gelegt sind, beschränkt sich auf die Folgen einer von der sinnwerkstatt vorsätzlich oder grob fahrlässig unter­lassenen Datensicherung, zu der die sinnwerkstatt auf­grund Vertrags mit dem Kunden verpflichtet war. Der Kunde trägt den Schaden je­doch selbst, soweit der darauf beruht, dass der Kunde seiner eigenen Datensicherungsobliegen­heit nicht nachgekom­men ist.
  • (4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Übernah­me einer Garantie bleibt unberührt.

§ 9 – Zurückbehaltungs-, Sicherungs­rechte

  • (1) Zurückbehaltungsrechte können nur mit Ge­genansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverh­ältnis begründet werden.
  • (2) Die sinnwerkstatt behält sich ihr Eigentum an al­len gelieferten Sachen bis zu deren vollständiger Be­zahlung durch den Kunden vor. Entsprechend­es gilt für Nutzungsrechte an Software oder an­derem geistigen Eigentum der sinnwerkstatt.
  • (3) Der Kunde räumt der sinnwerkstatt ein vertragli­ches Pfandrecht an Daten und Domains des Kunden ein, soweit aus dem Vertrags­verhältnis offe­ne Forderungen der sinnwerkstatt gegenüber dem Kun­den beste­hen; insbesondere vereinba­ren die Partei­en, dass die sinnwerkstatt in diesem Fall eine etwaig er­forderliche Zu­stimmung zu einem Domaintransfer (KK-Vor­gang) verwei­gern kann.

§ 10 – Geheimhaltung

  • (1) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.
    Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, einschließlich Quellcode (Sourcecode), Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
  • (2) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.
  • (3) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für Informationen,
    a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
    b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
    c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
    d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
    e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen entwickelt hat,
    f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

§11 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Von Zeit zu Zeit kann es erforderlich werden, diese Allgemeinen Geschäftsbedingun­gen anzupas­sen. Die beab­sich­tigte Ände­rung wird die sinnwerkstatt dem Kunden spä­testens sechs Wochen vor dem Än­derungszeitpunkt mit­teilen. Widerspricht der Kun­de nicht inner­halb ei­nes Monats in Textform, gilt seine Zustimm­ung als erteilt. Auf das Wider­spruchsrecht wird der Kunde in der An­kündigung beson­ders hinge­wiesen.

§ 12 – Verbraucher-Streitschlichtung

  • Eine Verbraucher-Streitschlichtung ist nicht vorgesehen, da die Verträge der sinnwerkstatt sich nur an Unternehmer:innen richten.

§ 13 – Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz

  • (1) Als Erfüllungsort für alle vertragsgegenständlichen Leistungen sowie ausschließlichen Ge­richtsstand für alle aus diesem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien den Sitz der sinnwerkstatt in Berlin, soweit es sich für beide Seiten um ein Han­delsgeschäft handelt.
  • (2) Die Parteien unterstellen ihre Vereinbarungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der deutschen Kollisionsre­geln für das in­ternationale Privatrecht.
  • (3) Es gelten die allgemeinen Datenschutzhinweise der sinnwerkstatt, die unter https://sinnwerkstatt.com/datenschutz/ abgerufen werden können.
  • (4) Sollten sich einzelne Regelungen dieses Rahmenvertrages als unwirksam oder undurchf­ührbar er­weisen, so soll dies nicht den Be­stand der übrigen Regelungen berühren.

Ergänzende Regelungen: Designleistungen

§ 14 – Designleistungen

  • (1) Designentwürfe
    (a) Ist die sinnwerkstatt mit dem Entwurf eines Designs beauftragt, entwickelt die sinnwerkstatt auf Basis der Vorgaben des Kunden eine Anzahl unterschiedlicher Entwürfe. Sofern nicht anders vereinbart, werden zwei Entwürfe entwickelt. Die Vorstellung der Entwürfe findet im Zweifel am Sitz der sinnwerkstatt statt.
    (b) Der Kunde kann einen der Entwürfe auswählen, um ihn in einer Korrekturschleife weiterentwickeln zu lassen. In der Korrekturschleife berücksichtigt die sinnwerkstatt alle Änderungswünsche, die der Kunde zu einem Zeitpunkt gesammelt mitteilt. Die Korrekturschleife endet mit der Vorstellung des weiterentwickelten Designs durch die sinnwerkstatt. Nach der ersten kann sich für denselben Entwurf eine weitere Korrekturschleife in gleicher Verfahrensweise anschließen, wenn der Kunde dies wünscht.
    (c) Mit Vorstellung der vereinbarten Anzahl Entwürfe und mit Abschluss der zweiten Korrekturschleife für einen der Entwürfe ist die vertragliche Leistung für die sinnwerkstatt abgeschlossen. Darüber hinausgehende Entwürfe und Korrekturschleifen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
    (d) Gegenstand der Leistung der sinnwerkstatt ist die kreative und künstlerische Entwicklungsleistung. Ein Erfolg im Sinne einer Zufriedenheitsgarantie ist nicht geschuldet.
    (e) Vorgestellte Entwürfe darf der Kunde allein zur Prüfung und Entscheidung über die weitere Nutzung verwenden. Ohne ausdrückliches Einverständnis der sinnwerkstatt dürfen Entwürfe weder an Dritte weitergegeben werden, noch vom Kunden für andere als Prüfungszwecke behalten werden. Verworfene Entwürfe muss der Kunde unverzüglich vernichten; digital übersandte Entwürfe – auch E-Mails – sind entsprechend zu löschen. Entwürfe, die die sinnwerkstatt dem Kunden zu Prüfungszwecken übermittelt, können technische Beschränkungen enthalten, z.B. hinsichtlich der Auflösung oder Druckbarkeit.
    (f) Die sinnwerkstatt leistet keine rechtliche Prüfung der Designwünsche des Kunden. Insbesondere ist eine Recherche nach etwaigen Namens-, Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten Dritter nicht Auftragsinhalt. Es obliegt dem Kunden, sich in diesen Fragen durch Hinzuziehung qualifizierter Rechtsberater abzusichern.
  • (2) Lieferung und Nutzungsrechte
    (a) Die Lieferung des entworfenen Designs (im Folgenden: „Werk“) in einer Fassung, die sich nach dem von den Parteien vorgesehenen Zweck zur Weiterverwendung eignet, zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk stellt eine von der Entwurfsleistung eigenständig zu vereinbarende und zu vergütende Leistung dar.
    (b) Geliefert wird allein die Endfassung des Werks. Die Lieferung erfolgt als digitale Datei in geschlossenem Format durch Absendung an den Kunden auf elektronischem Wege, soweit das Werk nach seiner Natur hierfür geeignet ist. Anderenfalls wird das Werk in körperlicher Form am Sitz der sinnwerkstatt übergeben.
    (d) Im Übrigen richtet sich der Umfang der eingeräumten Rechte nach § 5.
  • (3) Sonstige Leistungen
    (a) Sonstige Leistungen der sinnwerkstatt können bestehen in der über die Punkte (1) und (2) hinausgehenden Beratung, Betreuung und Vertretung des Kunden, z.B. hinsichtlich Papier- und Materialrecherche für besondere Druckmaterialien, Hersteller- und Dienstleisterrecherche für besondere Herstellungs- oder Verarbeitungsverfahren, Einholung von Angeboten Dritter für den Kunden, Begleitung in der Druckvorstufe und beim Andruck, Probenahmen, Materiallieferungen und -abholungen sowie hinsichtlich der Abnahme von Arbeitsergebnissen Dritter.
    (b) Soweit nicht abweichend vereinbart, erhält die sinnwerkstatt für diese Leistungen ein zeitabhängiges Honorar gemäß §6 Abs. 1.
  • (4) Leistungen Dritter
    (a) Wenn nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, schließt der Kunde Vertragsverhältnisse mit etwaigen externen Dienstleistern – z.B. Druckereien, weiterverarbeitenden Unternehmen, Illustratoren und Programmierern – unmittelbar; diese sind Dritte und keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der sinnwerkstatt.
    (b) Der Kunde kann die sinnwerkstatt mit der Koordination und Überwachung von Leistungen Dritter beauftragen. Druck- und sonstige Aufträge erteilt die sinnwerkstatt in diesem Fall in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Eine solche Koordination stellt eine eigenständige entgeltliche Leistung der sinnwerkstatt dar.
    (c) Druckleistungen und andere Weiterverarbeitungen werden nur auf Grundlage eines vom Kunden freigegebenen Korrekturabzugs in Auftrag gegeben. Mit der Freigabe erklärt der Kunde, dass der Korrekturabzug in jeder Hinsicht seinen Wünschen entspricht. Der Kunde verzichtet auf spätere Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, soweit der Druck oder die Weiterverarbeitung mit dem Korrekturabzug übereinstimmt.
  • (5) Fristen und Termine
    Ausführungsfristen sind unverbindlich und stellen keine verbindlichen Fristen im Sinne eines Fixgeschäftes dar, wenn sie nicht in Textform ausdrücklich als verbindliche Fristen zugesichert werden.
  • (6) Begriff des Werkes
    Als Werk im Sinne dieser Geschäftsbedingungen verstehen die Parteien jedes Arbeitsergebnis – auch Teil- oder Zwischenergebnis – der sinnwerkstatt, auch wenn es nicht die nach dem Urheberrechtsgesetz vorausgesetzte Schöpfungshöhe erreicht oder aus anderen Gründen keinen Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtsgesetzes hat oder dem Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes nicht unterfällt.
  • (7) Soweit die Höhe der Vergütung für eine Designleistung der sinnwerkstatt nicht vereinbart ist, ist die Vergütung auf Grundlage der Empfehlungen des Berufsverbandes deutscher Kommunikationsdesigner e.V. zu bemessen.

Ergänzende Regelungen: für Softwareentwicklung (z.B. Webseiten)

§ 15 – Bedingungen für die Software-Entwicklung

  • (1) Wenn die sinnwerkstatt mit der Entwicklung einer Software beauftragt werden soll, obliegt es dem Kun­den, seine Erwartungen an Funktionalität, Inhalt und Design vor Vertragsschluss so umfassend und de­tailliert wie möglich im Rahmen eines Lastenheftes darzulegen. Es obliegt dem Kunden insbesondere, vor Vertragsschluss mitzuteilen, auf welchen Systemkonfiguratio­nen (Hardware, Betriebssysteme, Web-Browser, sonstige Softwareumgebung) die zu entwi­ckelnde Software eingesetzt werden soll.
  • (2) Software im Sinne dieser Geschäftsbedingungen meint die Gesamtheit des Arbeitsergebnis­ses aus Programmcode, Grafiken, Texten und sonstigen audio-visuellen Inhalten, Daten­bankstrukturen und -in­halten, unabhängig von der Anzahl der Dateien, auf die diese Be­standteile aufgeteilt sind.
  • (3) Für die Softwareerstellung legt die sinnwerkstatt den Stand der Technik zum Zeitpunkt des An­gebots durch die sinnwerkstatt zugrunde; besteht kein gesondertes Angebot, gilt der Zeitpunkt des Vertrags­schlusses.
  • (4) Änderungen des Standes der Technik, die nach Vertragsschluss eintreten und für die sichere und zu­verlässige Funktion der zu erstellenden Software unabdingbar sind, berechtigen den Kunden zur Anpassung des erteilten Auftrags; dies gilt insbesondere für Anpassungen in Reaktion auf neu veröf­fentlichte Sicherheitslücken, Betriebssystem- oder Browserversionen. Soweit die Erfüllung des ange­passten Vertrags zu einem erhöhten Aufwand für die sinnwerkstatt führt, steht der sinnwerkstatt ein dementspre­chend erhöhter Entgeltanspruch zu.
  • (5) Die sinnwerkstatt kann Software in kompilierter oder verschlüsselter Form zur Verfügung stellen, so­weit ein offe­ner Quellcode für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht aus technischen Gründen unabdingbar ist. Ein Anspruch auf Übergabe des Quellcodes ergibt sich aus Satz 1 nicht, soweit die Übergabe nicht ausdrücklich im Einzelauftrag durch die sinnwerkstatt zugesichert ist. So­weit ein Quellcode zur Verfügung gestellt wird, enthält dieser keine Kommen­tierungen.
  • (6) Soweit die sinnwerkstatt für den Kunden Webseiten oder Programme zur Veröffentlichung im Internet er­stellen soll, übernimmt die sinnwerkstatt hierfür keine rechtliche Prüfung. Insbesondere obliegt es dem Kun­den, rechtliche relevante Bestandteile wie Impressum, AGB und Daten­schutzhinweise selbst beizustel­len.

§ 16 – Funktionsfähigkeit von Software

  • (1) Die Parteien sind sich bewusst, dass die sinnwerkstatt nicht gewährleisten kann, dass die Soft­ware unter allen erdenklichen Systemkonfigurationen, insbesondere mit unterschied­­lichen Web-Browsern bei einer Vielzahl unterschiedlicher stationärer und mobiler Endgeräte und de­ren Einstellungen, stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft und sämtliche Fehler auch beheb­bar sind. Die sinnwerkstatt erstellt die Software so, dass sie unter den in § 15 Absatz 1 vorausgesetz­ten Bedingungen und unter Berücksichtigung etwaiger Nachträge bestimmungsgemäß ver­wendbar ist, kann aber ihre Funktion nicht für abweichende, insbe­sondere nicht für zukünftige technische Standards gewährleisten.
  • (2) Soweit der Kunde die Einbeziehung einer Funktionalität beauftragt, die ein Dritter zur Ver­fügung stellt (z.B. Einbettung von Social-Media-Inhalten, Zugriff auf Datenbankquellen Drit­ter), beschränkt sich die Leistung der sinnwerkstatt darauf, diese Dienste entsprechend den Vor­gaben des Dritten in die Software einzubinden, soweit dies technisch möglich ist.
  • (3) Der sinnwerkstatt obliegt keine Prüfung der rechtli­chen Zulässigkeit der Einbindung solcher Funktionalitäten; dies ist allein Sache des Kunden. Die sinnwerkstatt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden gewünschten Dienste Dritter zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Software noch oder schon zur Verfügung stehen oder funktionsfähig sind und/oder zukünftig verwendbar bleiben, da dies vom Verhalten des Dritten abhängt. Der Dritte ist daher auch nicht Erfüllungsgehilfe der sinnwerkstatt.

§ 17 a – Verwendung von Free and OpenSource Software

  • (1) Bei der Erstellung der Software wird in der Regel Free and Open Source Software auch Bestandteil des Arbeitsergebnisses der sinnwerkstatt sein.
  • (2) Die einzelnen Lizenzen der jeweils eingesetzten Open-Source-Software sind im Code kommentiert bzw. referenziert. Die Pflicht zur Prüfung und Einhaltung dieser Lizenzbedingungen überträgt sich bei der Bereitstellung bzw. Übergabe der Arbeitsergebnisse an den Kunden.

§ 17 b Verwendung des Sourcecode (Quellcode) der sinnwerkstatt

  • (1) Soweit die sinnwerkstatt eigenen Sourcecode erstellt hat und daher Urheberin dieses Codes ist, räumt sie den Kunden unter Beachtung der Regelungen in diesen Vertragsbedingungen ein einfaches zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht daran ein.
  • (2) Der Kunde darf diesen Sourcecode nicht veröffentlichen und nicht an Dritte weitergeben. Das eingeräumte Nutzungsrecht darf nur mit Zustimmung der sinnwerkstatt als Ganzes auf Dritte übertragen oder veröffentlicht werden.
  • (3) Auf Anfrage des Kunden wird diesem eine Kopie des Sourcecode übergeben.
  • (4) Der Kunde ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für eigene Zwecke des Kunden erfolgen.

§ 18 – Wartungsleistungen („Security & Maintenance“)

  • (1) Wenn die sinnwerkstatt beauftragt ist, die Software des Kunden zu warten, wird die sinnwerkstatt während der Ver­tragslaufzeit selbständig diejenigen Software-Updates installieren, die von den jeweiligen Herstellern der WordPress-Software, der WordPress-Plugins und ggf. sonstiger Code-Bestandteile Dritter bereitgestellt werden.
  • (2) Soweit ein Hersteller Upgrades bereitstellt, kann die sinnwerkstatt den Kunden darüber informieren, ein solches Upgrade jedoch nur nach gesonderter Weisung installieren.
  • (3) Updates verbessern in der Regel nur bereits bestehende Funktionen, korrigieren Fehler („Bug fixes“) und/oder schließen Sicherheitslücken innerhalb des bestehenden Funktionsumfanges („Se­curity Updates“). Upgrades sind gegenüber Updates umfangreichere Änderungen, die in der Re­gel mit der Einführung neuer Funktionen und/oder neuem Verhalten verbunden sind.
  • (4) Soweit ein Hersteller keine eindeutige Unterscheidung zwischen Updates und Upgrades trifft oder beides untrennbar kombiniert ausliefert, obliegt es dem pflichtgemäßen Ermessen der sinnwerkstatt, über eine Installation zu entscheiden. Dies gilt entsprechend für Security Updates, wenn diese untrennbar mit anderen Updates verbunden sind. Die sinnwerkstatt berücksichtigt bei ihrer Entschei­dung insbesondere Wichtigkeit und Dringlichkeit für die Stabilität und Sicherheit der Infrastruk­tur des Kunden. Die sinnwerkstatt ist im Zweifel berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Installation auszu­führen.
  • (5) Die sinnwerkstatt übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg einer Update- oder Upgrade-In­stallation. Insbesondere kann die sinnwerkstatt keine Vorhersage darüber treffen, ob eine solche Installation fehlerfrei durchführbar ist und ob sie für den Kunden im Ergebnis eine Verbesserung bedeutet. Je nach Qualität der vom jeweiligen Hersteller bereitgestellten Software können auch Funk­tionen entfallen, sich für den Kunden nachteilig verändern oder fehleranfällig werden. Will der Kunde ein solches Risiko ausschließen, muss er davon absehen, die sinnwerkstatt mit den beschriebenen Wartungs­leistungen zu beauftragen.
  • (6) Der Umfang der von der sinnwerkstatt übernommenen Wartungsleistungen richtet sich nach dem Stand der Software bei Beauftragung der Wartungsleistungen. Nachträgliche Änderungen an der Soft­ware durch den Kunden, insbesondere vom Kunden hinzugefügte Plugins oder sonstigen Funktio­nen oder vom Kunden vorgenommene Änderungen oder Aktualisierungen, z.B. durch Updates oder Upgrades, ändern nicht die Leistungspflicht der sinnwerkstatt gegenüber der ursprünglichen Be­auftragung.
  • (7) Etwaig erforderlich werdende Lizenzverträge für Software, Updates und Upgrades wird der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen; entsprechendes gilt für Kauf, Miete oder Leasing von Hardware.

Ergänzende Regelungen: Domain-Registrierungen und Hosting-Leistungen

§ 19 – Domain-Re­gistrierungen

  • (1) Die folgenden Regelungen gelten für Domain-Registrierungen, sofern diese vom Kunden beauft­ragt werden.
  • (2) Beauftragt der Kunde die sinnwerkstatt, für ihn ei­ne Internet-Adresse (Domain) zu regis­trieren, so führt die sinnwerkstatt die Registrierung nicht im eige­nen Na­men durch, sondern als Ver­treterin des Kun­den.
  • (3) Die Leistung der sinnwerkstatt besteht darin, die Zu­teilung der gewünschten Domain bei der zu­ständigen Registrierungsstelle (z.B. Denic e.G.) zu beantragen und dem Kunden bei erfolgreic­hem Antrag die erfor­derlichen Zugangsda­ten zur Verwendung der Do­main mitzu­teilen. Der Er­folg der Registrierung ist unter ande­rem davon abhäng­ig, ob die Domain nicht bereits durch einen Dritten registriert ist; hierauf hat die sinnwerkstatt keinen Einfluss.
  • (4) Wurde die Domain dem Kunden zugeteilt, sorgt die sinnwerkstatt dafür, dass die Domain bei der Regis­trierungsstelle während der zwischen dem Kun­den und der sinnwerkstatt geltenden Vertragslaufzeit für den Kunden registriert bleibt. Die sinnwerkstatt über­nimmt die von der Registrierungsstelle erhobenen Entgelte auf eigene Rechnung; gegenüber dem Kunden gelten ausschließlich die Entgelte der sinnwerkstatt. Konnte die Domain dem Kunden nicht zugeteilt werden, fallen für den Kunden keine Ent­gelte an.
  • (5) Es obliegt dem Kunden sicherzustellen, dass mit der gewünschten Domain keine mar­ken-, na­mens-, wettbewerbs- oder sonstigen rechtli­chen Konflikte verbunden sind. Die sinnwerkstatt schul­det diesbe­züglich keinerlei Prüfung.
  • (6) Ergänzend gelten die Vertragsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
  • (7) Das Entgelt für registrierte Domains wird einmal jährlich im Voraus für das laufende Vertragsjahr in Rechnung gestellt.

§ 20 – Domain-Laufzeit und Kündigung

  • (1) Für Domainregistrierungen gilt eine anfängli­che Laufzeit von 12 Monaten; für die Top-Level-Domain .eu gilt abweichend eine anfängliche Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit der Registrierung durch die Registrierungsstelle; die sinnwerkstatt wird den Kunden unverzüglich über die erfolgreiche Registrierung und den Laufzeitbe­ginn unterrichten.
  • (2) Die Laufzeit verlän­gert sich um jeweils 12 Mo­nate, wenn nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Wochen zum Laufzeiten­de in Schriftform (Brief oder Telefax) kündigt.
  • (3) Die Kündigung muss für ih­re Wirksamkeit die­jenigen Dokumente enthalten, die die zuständige Registrierungsstelle erfordert; dies ist in der Re­gel ein schriftlicher Close-Antrag, der von einer vertretungsbe­rechtigten Person (Domaininhaber oder administrativer An­sprechpartner [Admin-C]) un­terzeichnet ist. Feh­len erforderliche Dokumen­te, so gilt die Kündi­gung als nicht erklärt.
  • (4) Vom Kunden gekündigte Domains gibt die sinnwerkstatt zum Ende ihrer Laufzeit an die Regis­trierungsstelle zurück. Es obliegt dem Kun­den, rechtzeitig einen KK-Antrag (Domaintransferierungs-Antrag) zu stellen, wenn er die gekündigte Domain über einen Dritten weiter nutzen will.

§ 21 – Webhosting

  • (1) Soweit die sinnwerkstatt Leistungen zur Speiche­rung und Zugänglichma­chung von Inhalten über das In­ternet (Webhosting) erbringt, stellt die sinnwerkstatt hierzu dem Kun­den Ressourcen auf ei­nem Webserver zur Verfü­gung. die sinnwerkstatt kann dabei auf Dritte als Vorlieferanten zurückgreifen, insbesondere auf Rechenzen­trums-Betreiber. Der Serverstandort ist in einem Mitgliedstaat der EU.
  • (2) Die Leistungen der sinnwerkstatt bei der Übermitt­lung von Daten im Rahmen des Webhos­tings be­schränken sich auf die Kom­munikation zwischen dem Webserver und dem nächstgele­genen Verbin­dungspunkt mit dem Inter­net. Die sinnwerkstatt hat keinen Einfluss auf die Verfügbar­keit und Zuverlässig­keit der außerhalb seines eige­nen Netzes liegenden Datenwege des Inter­nets. Eine erfolgreiche Weiterl­eitung von Daten vom Verbindungs­punkt zu Dritten ist daher nicht geschuldet.
  • (3) Wartungsarbeiten wird die sinnwerkstatt dem Kunden min­destens 48 Stunden vor ihrem Beginn per E-Mail ankündi­gen.
  • (4) Ein Vertrag über Webhosting-Leistungen hat eine grundsätzlich unbefristete Laufzeit. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Auftragnehmer kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 60 Tagen zum Ende eines Monats ohne Angabe von Gründen kündigen.

§ 22 – Obliegenheiten des Kunden bei der Nutzung von Hosting- und Domain-Leistungen

  • (1) Der Kunde sichert zu, auf dem ihm zur Verfü­gung stehenden Speicherplatz – sei es auf einem Server der sinnwerkstatt oder des Kunden oder in E-Mail-Accounts – keine rechtswid­rigen Inhalte ab­zulegen.
  • (2) Dem Kunden obliegt es weiter, den Speicher­platz und die sonstigen Systemressourcen und die Infrastruktur nicht zu vertragsfremden Zwe­cken zu miss­brauchen. Als Missbrauch gilt zwi­schen den Parteien insbesondere
    (a) der Versand von E-Mail-Werbung („Spam“), so­weit der jeweilige Empfänger sich nicht zu­vor mit dem Emp­fang aus­drücklich einverstan­den erklärt ha­t,
    (b) der Versand von E-Mails mit ge­fälschten oder unterdrückten Ab­senderangaben,
    (c) die Speicherung oder der Versand von Ein­wahlprogrammen („Dialern“), soweit diese nicht behörd­lich zu­gelassen sind,
    (d) die Speicherung oder der Versand von Vi­ren oder ähnlicher Schadsoftware („Malware“) sowie von Pro­grammen, deren Verbreitung nach § 95a Abs. 3 UrhG un­tersagt ist (Softwa­re zur Umge­hung eines Kopier­schutzes),
    (e) die Nutzung zum Zwecke der Computersa­botage oder des unbefugten Zugriffs auf ande­re In­ternet-Hosts (§§ 303a, 303b StGB), sowie ver­gleichbare Handlungen oder Vorbereitun­gen da­zu, die geeignet sind, für ei­ne rechts­widrige Handlung genutzt zu werden,
    (f) die Speicherung oder der Versand von Bild-, Vi­deo-, Audio-, Text- oder anderen Dateie­n un­ter Ver­stoß gegen Urheber-, Mar­ken-, Na­mens-, Wettbe­werbs- oder Persönlichk­eitsrechte,
    (g) die Speicherung oder der Versand porno­graphischer oder jugendgefährdender Werke,
    (h) die Speicherung oder der Versand von In­halten zum Zwecke nationalistischer („rechter“) Poli­tik, die dem Gedanken von Toleranz und Völker­verständigung widersprechen.
  • (3) Ein Missbrauch liegt auch dann vor, wenn der Kunde vertragsgegenständliche IP-Adressen, Do­mains oder Mail-Accounts als Antwort- oder Ziel­adressen zur Verfügung stellt für unzulässige Wer­bung, die über Dritte ver­sandt wurde.
  • (4) Dem Kunden obliegt es, die auf seinem Spei­cherplatz abgelegten Daten in angemessenem Rhyth­mus – wenigs­tens wöchentlich – verdachts­unabhängig dar­auf zu prüfen, dass keine nach den Absätzen 1 bis 3 unzulässi­gen Inhalte vorlie­gen. Dies gilt insbesonde­re dann, wenn der Kun­de Blogs, Foren, Mailinglis­ten, Newsgroups oder sonstige Inhalte verwendet, die von Dritten beein­flussbar sind. Stellt der Kunde Inhalte fest, die vertraglich oder gesetzlich unzulässig sind, wird der Kunde die Inhalte unverzüglich löschen und die Überwachung seiner Inhalte intensivieren.
  • (5) Die von der sinnwerkstatt zur Verfügung gestellten Zu­gangsdaten, insbesondere Passwörter, wird der Kunde ver­traulich behandeln und Dritten nicht zu­gänglich machen. Veränderbare Pass­wörter sind vom Kunden in re­gelmäßigen Abstän­den – we­nigstens halbjährlich – zu ändern, wobei nur si­chere Passwörter verwendet wer­den dür­fen, die aus einer nicht einfach zu erratenden, mindestens sechsstelli­gen Kombination von Buchsta­ben, Zif­fern und Son­derzeichen bestehen müssen.
  • (6) Dem Kunden obliegt es, alle auf seinem Spei­cherplatz abgelegten Daten einschließlich etwai­ger Mail-Ac­counts und Datenbankinhalte regel­mäßig – wenigs­tens wöchentlich – auf einem vom Ser­ver unabhän­gigen Medium zu sichern (Backup). Beauftragt der Kunde die sinnwerkstatt damit, in­dividuelle administrative Eingriffe in seinen Ser­ver vorzunehmen, obliegt dem Kunden eine gesonderte Daten­sicherung unmit­telbar vor dem Eingriff.

§ 23 – Freistellung von Ansprüchen Dritter

Der Kunde stellt die sinnwerkstatt von allen An­sprüchen frei, die Dritte gegenüber der sinnwerkstatt erhe­ben auf­grund von Inhalten auf dem Server des Kunden oder solchen Inhalten, die von dem Server des Kunden aus oder über einen seiner E-Mail-Accounts verbreitet wurden, insbesondere wegen behaupteter Urheber-, Mar­ken-, Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsverletzu­ngen. Entsprechendes gilt für Ansprü­che Dritter wegen ei­nes für den Kunden registrierten Domainnamens. Der Freistellungsanspruch um­fasst auch die Aufwendungen der sinnwerkstatt für eine zweckmäßige Sachverhaltsermittlung und Rechtsverteidigung.

Berlin, den 26.04.2024

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